17. Bekomme ich auch für Futter- und Sachspenden eine Spendenbescheinigung?

29. April 2024

17. Bekomme ich auch für Futter- und Sachspenden eine Spendenbescheinigung?

Das Ausstellen einer Sachspendenbescheinigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Sobald Sie die Futter- oder Sachspenden verschickt haben, benötigen wir umgehend einen Hinweis darauf, dass Ihr Paket zu uns unterwegs ist. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an kontakt@tierhilfe-hoffnung.de mit den folgenden Informationen und Nachweisen:

– Art und Menge der Spenden
– Originalrechnung
– Link zum Sendungsverlauf

Nur so sind wir in der Lage, den Eingang Ihres Paketes an unserem Vereinssitz in Dettenhausen nachverfolgen zu können. Das ist unbedingt nötig, da täglich eine Vielzahl an Paketen bei uns eingeht, deren Zuordnung sonst im Zweifel nicht gewährleistet ist. Das ist vor allem auch dann der Fall, wenn das gespendete Produkt von einem Dienstleister ohne genaue Angaben zum dahintersteckenden Spender versandt wird.

Sollten Sie die Spenden persönlich bei uns vorbeibringen, legen Sie uns dabei bitte ebenfalls die Originalrechnung vor.

Für eingegangene Futter- und Sachspenden, über die uns keine Originalrechnung vorliegt sowie für angebrochene Futterspenden kann leider keine Sachspendenbescheinigung ausgestellt werden. Wir sind dem Finanzamt gegenüber in der Nachweispflicht und müssen hier hundertprozentig korrekt agieren, um unseren Gemeinnützigkeitsstatus nicht zu gefährden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!