Helfen Sie den Tieren
Zukunft schenken
Tierliebe, die bleibt
Mit einem Testament zugunsten der Tierhilfe Hoffnung e.V. bleibt Ihr Engagement für unsere Tierschutzarbeit dauerhaft bestehen.
Es ist eine Möglichkeit, etwas Bleibendes zu schaffen und über das eigene Leben hinaus zu wirken – für Tiere, die in Not geraten sind.
Als gemeinnützig anerkannter Verein ist die Tierhilfe Hoffnung e.V. von der Erbschaftssteuer befreit.
Das bedeutet, Zuwendungen aus Erbschaften kommen vollumfänglich den satzungsgemäßen Zielen unserer Tierschutzarbeit zugute.
Für die Gültigkeit Ihres Testamentes ist es wichtig, dieses handschriftlich zu verfassen, mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen
und bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Ein Fachanwalt kann Ihnen bei der Abfassung des Testamentes behilflich sein.
Eine Testamentsspende ist für uns ein Ausdruck der besonderen Verbundenheit.
Wir und vor allem unsere Schützlinge danken es Ihnen im höchsten Maße.
Wenn Sie die Tierhilfe Hoffnung e.V. über Ihre eigene Lebenszeit hinaus unterstützen möchten und allgemeine Fragen haben,
sind wir in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch gerne für Sie da.