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Die Hoffnung stirbt zuletzt oder: Tierschutz kennt keine Grenzen

19. August 2020

Die Hoffnung stirbt zuletzt oder: Tierschutz kennt keine Grenzen

In unserem letzten Beitrag in „Aktuelles“ stellten wir euch Frau Simon-Groncki vor, die ausschließlich kranke und beeinträchtigte Hunde wie Maya bei sich in Edemissen beherbergt. Ein Großteil ihrer Schützlinge stammt aus der Smeura, dem wohl größten Tierheim der Welt. Der Bericht „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ beleuchtet die Zusammenhänge und Hintergründe seiner Entstehung und zeigt auf, warum die Smeura bis heute überlebenswichtig für die Hunde in Rumänien ist. Deren Situation früher wie heute verfolgten die Autorin, Susanne Wondollek, bis in ihre Träume. „Mit jedem Gespräch, mit jeder mail habe ich den Einsatz des Smeura -Teams mehr bewundert“, so ihre Worte, „Was der Tierheimleiter, Matthias Schmidt, und seine Mitarbeiter vor Ort leisten, ist unglaublich“. Die Uli Stein-Stiftung hat auch diesen Verein -die „Tierhilfe Hoffnung“ – gern unterstützt.

(Artikel verfasst für die Uli Stein – Stiftung von Susanne Wondollek)

https://ulistein-stiftung.de/die-hoffnung-stirbt-zuletzt-oder-tierschutz-kennt-keine-grenzen/

2000 fing alles an. Und hörte manches auf. Doch leider nicht für immer.

In diesem Jahr kam Ute Langenkamp, engagierte Tierschützerin und Begründerin des Vereins „Tierhilfe Hoffnung“, das erste Mal nach Rumänien. Sie wollte sich selbst ein Bild von dem machen, was sie vom dortigen Umgang mit Straßenhunden gehört und gelesen hatte. Und die Wirklichkeit übertraf alles, was sie an schrecklichen Bildern im Kopf hatte. Hautnah erlebte sie die erste große Tötungsaktion der Streuner, die zu Tausenden von staatlich beauftragten Hundefängern eingefangen und in Massengräbern lebend begraben wurden.

Ute Langenkamp war entsetzt. In Pitesti, einer mittelgroßen Stadt ca. 120km von Bukarest entfernt, erwarb sie eine brach liegende Fuchsfarm. Aus dieser sollte das größte Tierheim der Welt werden. Und sie traf eine Vereinbarung mit dem damaligen Bürgermeister: Wenn er die Massentötungen der Hunde einstellte, würde sie sich um die Vierbeiner und eine Reduzierung ihrer Population kümmern. Und genau das tat sie. Und zwar tierfreundlich und systematisch. Ihre Strategie: einfangen – kastrieren – kennzeichnen – freilassen. Letzteres genau dort, wo der jeweilige Streuner eingefangen worden war. Ihre Methode erwies sich als ungemein erfolgreich: Innerhalb von 13 Jahren konnte so die Zahl von 33000 unkastrierten auf 4500 kastrierte Straßenhunde reduziert werden.

Doch ihre engagierte Tierschutzarbeit erfuhr im Jahr 2013 ein jähes Ende, als ein 4jähriger Junge in Bukarest von Straßenhunden angegriffen und getötet wurde. So verbreiteten es zumindest die Medien. Tatsächlich war der kleine Ionut unerlaubt unter einen Zaun hindurch auf ein Firmengelände gekrochen, das von Hunden bewacht wurde. Und die taten nichts anderes als das, was ihnen Menschen antrainiert und beigebracht hatten: sie schützten ihr Gelände vor Eindringlingen. Doch diese nach und nach an das Tageslicht sickernde Wahrheit interessierte keinen: der Hass hatte längst um sich gegriffen und sein Ziel gefunden: nämlich die Straßenhunde, die nichts mit dem Vorfall zu tun hatten. Und die Tötungsmethoden der städtischen Hundefänger waren an Brutalität und Grausamkeit nicht zu überbieten. „Sie übergossen Hunde mit Säure, überfuhren sie, schlugen sie tot“, so Matthias Schmidt, Nachfolger der 2016 verstorbenen Ute Langenkamp und Vorstandsvorsitzender der „Tierhilfe Hoffnung“. Nur 48 Stunden nach dem Vorfall präsentierten die politisch Verantwortlichen ein Tötungsgesetz, das offensichtlich schon von langer Hand vorbereitet war. Demzufolge sollte jeder herrenlose Hund eingefangen und, so er denn nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt wurde, getötet werden. Ob jung oder alt, kastriert oder nicht kastriert, krank oder gesund, spielte keine Rolle. Hauptsache: Weg! Laut Vereinbarung auf europäischer Ebene sollten die Hunde bis zu ihrem Tod versorgt und dann schmerzfrei eingeschläfert werden. Dafür zahlte die Europäische Union Pauschalen: 5.- Euro für den Fang-, 3.- Euro pro Tag und Beherbergung sowie 25.- Euro für die Einschläferung. Insgesamt also 72.-€. Ein Betrag, der sich vervielfachen liess, wenn man so viele Hunde wie nur möglich einfing und nicht so genau darauf achtete, ob der eine oder andere vielleicht einen Besitzer und ein Zuhause hatte. Ein Betrag, von dem man einiges übrig behalten und in die eigene Tasche stecken konnte, wenn man den Hunden während ihrer zweiwöchigen Gefangenschaft weder zu essen noch zu trinken gab und sie statt mit einer Spritze mit Eisenstangen oder Frostschutzmitteln umbrachte. Denn genau so wurde es gemacht. Matthias Schmidt spricht von 700.000-900.000 Hunden, die auf diese Art und Weise getötet wurden.

13 Jahre erfolgreicher und engagierter Tierschutzarbeit waren damit zunichte gemacht.

Tierschutzorganisationen klagten gegen das Tötungsgesetz und bekamen Recht: die Tötungspraxis wurde in großen Teilen als verfassungswidrig erklärt. Doch das Gesetz wurde bis heute nicht geändert. Und so werden nach wie vor in Rumänien systematisch Hunde eingefangen, eingesperrt und nach 14 Tagen grausamst umgebracht. Ein lukratives Geschäft: die öffentlichen Hundefänger bringen Geld in die Gemeindekasse, die Mitarbeiter der ca. 100 Tötungsstationen verschaffen sich zu ihren kargen Durchschnittseinkommen von 270.-€ einen einträglichen Nebenverdienst. Warum sollte man da Hunde kastrieren? Oder kastrierte von unkastrierten trennen? Jeder Nachwuchs bringt doch zusätzlich Geld.

Wer seinen oder fremde Hunde schützen will, muss teuer dafür bezahlen: Das „Stören“ oder „Dokumentieren“ der Fangaktionen wird mit Bußgeldern von bis zu 250 Euro geahndet. Trotzdem erhält Matthias Schmidt vereinzelt ängstliche Notanrufe von mitleidenden Einheimischen, die auf ihren Grundstücken oder auch im Müll vorgefundene Welpen vor den Hundefängern schützen wollen. Doch sein Alltag sieht eher so aus, dass er von einer Tötungsstation zur anderen fährt und versucht, zumindest einen kleinen Teil der unzähligen Hunde zu retten und in das Tierheim „Smeura“ zu bringen, dessen Leitung er nach Ute Langenkamps Tod übernommen hat. Dort wird jeder Neuankömmling medizinisch versorgt, kastriert, entwurmt, geimpft und gechipt. Aktuell versorgt man dort 6000 Hunde, die er vor dem sicheren Tod gerettet hat. Sie werden zu jeweils sechst und gruppiert nach Größe und Alter in Zwingern untergebracht. Einige sind für den Transport und die Unterbringung im Zwinger zu verletzt und traumatisiert, andere haben sich aufgegeben und warten nur noch auf den Tod. Für diese Hunde ist Matthias Schmidt dankbar, Notunterkünfte z.B. in Edemissen zu finden.

Die nächste Etappe heißt Deutschland. Hier kooperiert Matthias Schmidt mit 80 Tierheimen, die bereit sind, Hunde aus der Smeura aufzunehmen und zu vermitteln. Er wäre dankbar für jedes weitere, das sich dazu bereit erklärt.

„Sind deutsche Tierheime nicht auch ohne diese Notfelle voll genug?“ werden viele fragen.

Vielleicht.

Doch für die rumänischen Hunde geht es um das nackte Überleben.
Um einen Weg aus der Hölle. Um ein klein wenig Zuwendung.
Und im besten Fall um ein liebevolles Zuhause.
Es heißt, Tierschutz kenne keine Grenzen.
Der Satz darf nicht nur auf dem Papier stehen. Er muss mit Leben gefüllt werden:

Auch mit dem rumänischer Tötungshunde.

Tierhilfe Hoffnung e.V.
Matthias Schmidt
1.Vorsitzender
Schwarzer-Hau-Weg 7
72135 Dettenhausen

+49 (0) 7157 / 61341
www.tierhilfe-hoffnung.com

Auch das Tierheim in Smeura bekommt die Folgen von Corona deutlich zu spüren. Es fehlt an allen Ecken und Kanten, vor allem an Geld. Mit nur einem Euro können zwei Kilogramm Futter gekauft werden. Und mit zwei Kilo Futter wird ein Hund vier Tage lang satt. Wer helfen möchte:

MAIL / PAYPAL: kontakt@tierhilfe-hoffnung.de
Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen
IBAN:DE47 6415 0020 0002 4804 60
BIC: SOLADES1TUB

Nachtrag:

1987 unterzeichneten die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates (nicht zu verwechseln mit dem EU – Rat) das 23 Artikel umfassende „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“. Festgehalten wurden darin u.a. Grundsätze und Standards zu deren Haltung, Versorgung, Unterbringung.

So heißt es in Artikel 3 und 4:

„Niemand darf unnötig einem Heimtier Schmerzen oder Leiden zufügen oder es in Angst versetzen“

und „Wer ein Heimtier hält oder betreut, sorgt für Unterkunft, Pflege und Zuwendung(….), insbesondere:

gibt er dem Tier genügend geeignetes Futter und Wasser(….)“

(https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/090000168007a699)

Auch die EU – Staaten betonen, wenn auch deutlich kürzer, in ihrem Vertrag von Amsterdam (1997) „Tiere(….) als fühlende Wesen“ anzuerkennen, denen „keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt“ werden dürften.

Soweit die Theorie. Die Wirklichkeit u.a. in Rumänien sieht anders aus. Und sie zeigt: Absprachen in Form von Übereinkommen oder Richtlinien werden nicht als bindend angesehen. Es sind Empfehlungen, deren Einhaltung schwer zu kontrollieren und deren Nichteinhaltung schwer bzw. gar nicht zu ahnden ist.

Die Hundemassentötungen 2014 haben das mehr als deutlich gemacht.

Über Anschreiben, Unterschriftenlisten und Petitionen an das Europäische Parlament sowie die rumänische und die deutsche Regierung forderten unzählige Tierschutzorganisationen, Privatpersonen und Prominente wie Peter Maffay das sofortige Ende des Hundemassenmordes. Erwartet wurde ein massives Eingreifen der EU wie auch unserer Bundeskanzlerin. Dass dies nicht erfolgte, rief Enttäuschung und Aggressionen hervor. Auch Frau Merkels Antwort stieß auf Unverständnis:

„(….)Die Bundesregierung hält eine Tötung von Straßenhunden, wie sie offenbar in Rumänien praktiziert wird, weder für tierschutzgerecht noch für geeignet, das Problem der Vermehrung streunender Hunde zu lösen…. Eine Tötung streunender Hunde kann nur das allerletzte Mittel sein, und sie sollte allenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen zur Eindämmung des Problems erfolgen – zum Bespiel Kastrationsprogrammen. Und auf jeden Fall gilt es, bei den Tieren Schmerzen, Leid und Angst zu vermeiden, soweit es irgend geht. Rumänien ist Mitglied der OIE und gehalten, diesen Empfehlungen zu folgen.

Darüber hinaus hat der Europarat eine Reihe völkerrechtlicher Tierschutzüberein-kommen erarbeitet, darunter auch das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren. Es legt fest, dass niemand einem Heimtier unnötig Schmerzen oder Leid zufügen oder es in Angst versetzen darf. Um die Anzahl streunender Tiere zu verringern, dürfen die Vertragsparteien notwendige Maßnahmen ergreifen. Rumänien hat das Übereinkommen unterzeichnet, ratifiziert und am 1. März 2005 in Kraft gesetzt“

Auszüge aus dem Antwortschreiben des Presse- und Informationsdienstes der Bundesregierung vom 20.09.2013, nachzulesen unter:

(https://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/tragoedie-streunerhunde-in-rumaenien-48765)

Damit war nichts erreicht, doch alles gesagt. Mehr stand ihr Kraft ihres Amtes nicht zu. Außer einem persönlichen Gespräch mit dem rumänischen Staatspräsidenten, das auch statt fand, jedoch keinerlei Einsicht oder Sinneswandel bei Traian Băsescu bewirkte.

Der Hundemassenmord in Rumänien und andernorts wird sich fortsetzen bzw. wiederholen. Vor der nächsten großen Sportveranstaltung wie der EM oder WM. Vor dem nächsten Kultur- und Musikevent, z.B. dem Eurovision Song Contest. In jedem osteuropäischen Land. Und das solange, bis die Mehrheit der EU -Staaten den Tierschutz für wichtig genug hält, ihn als „Gesetz“ zu verankern und seine Missachtung mit Strafen belegt. Wir, die wir im Tierschutz aktiv sind, sind gefordert, dafür einzustehen – und notfalls auch zu kämpfen.